Antrag: | Sexualisierte Gewalt beenden! |
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Antragsteller*in: | Katja Claussen (KV Flensburg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.10.2019, 18:26 |
D 7.1: Sexualisierte Gewalt beenden!
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 33 bis 37:
- Beratungsstellen und andere Schutzeinrichtungen für LBGTQIA*-Menschen. Die
Existenz solcher Einrichtungen muss sichergestellt werden, sowie die
barrierefreie Gestaltung von Schutzräumen für Frauen und queere Menschen,
da Menschen mit Beeinträchtigung noch häufiger von sexualisierter Gewalt
betroffen sind.sowie die barrierefreie Gestaltung von Schutzräumen, Präventionsarbeit und Informationsmaterial müssen sicherstellen, dass allen Menschen der Zugang dazu ermöglicht wird.
- Da Menschen mit Beeinträchtigung eine hohe Prävalenz für das Erleben von sexualisierter Gewalt aufweisen, müssen diese besonders in der Präventionsarbeit berücksichtigt werden. Dazu gehören angemessene sexualpädagogische Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie die Verankerung dieser Thematik in der Lehrer*innenausbildung. Außerdem sollen Arbeitnehmer*innen, die mit Menschen mit Beeinträchtigungen zusammen arbeiten, verpflichtende Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote zum Thema Macht und Missbrauch im Betreuungsverhältnis wahrnehmen, um für mögliche Risikofaktoren sensibilisiert zu werden.
Unterstützer*innen
- Marvin Peters (KV Flensburg)
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Zustimmung
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Von Zeile 33 bis 37:
- Beratungsstellen und andere Schutzeinrichtungen für LBGTQIA*-Menschen. Die
Existenz solcher Einrichtungenmuss sichergestellt werden, sowie diesowie die barrierefreie Gestaltung von Schutzräumen, Präventionsarbeit und Informationsmaterial müssen sicherstellen, dass allen Menschen der Zugang dazu ermöglicht wird.
barrierefreie Gestaltung von Schutzräumen für Frauen und queere Menschen,
da Menschen mit Beeinträchtigung noch häufiger von sexualisierter Gewalt
betroffen sind.
- Da Menschen mit Beeinträchtigung eine hohe Prävalenz für das Erleben von sexualisierter Gewalt aufweisen, müssen diese besonders in der Präventionsarbeit berücksichtigt werden. Dazu gehören angemessene sexualpädagogische Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie die Verankerung dieser Thematik in der Lehrer*innenausbildung. Außerdem sollen Arbeitnehmer*innen, die mit Menschen mit Beeinträchtigungen zusammen arbeiten, verpflichtende Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote zum Thema Macht und Missbrauch im Betreuungsverhältnis wahrnehmen, um für mögliche Risikofaktoren sensibilisiert zu werden.
Unterstützer*innen
- Marvin Peters (KV Flensburg)
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